Geschäftsbedingungen Freeride Academy Innsbruck
Fassung 2025
Einwilligung Statuten
Ich akzeptiere mit dem Abschluss meiner Mitgliedschaft die Statuten der Freeride Academy Innsbruck. Die Vollversion ist einsehbar auf www.freerideacademy.at/statuten
Mitgliedschaft
Mit der Mitgliedschaft verpflichte ich mich, einen Mitgliedsbeitrag, je nach gewählter Art der Mitgliedschaft, jährlich und ordnungsgemäß bis zum Vereinsaustritt zu entrichten. Die Mitgliedschaft läuft unbefristet und kann jährlich bis jeweils 30. September schriftlich gekündigt werden. Die Jahresbeiträge sind im ersten Jahr am Datum der Aufnahme als Mitglied zu entrichten und gelten immer für das aktuelle Vereinsjahr beginnend jeweils ab 1. Oktober und endend mit 30. September des Folgejahres. Die Jahresbeiträge ab dem zweiten Mitgliedschaftsjahr werden automatisch mit 1. Oktober via gewählter Zahlungsmethode bei Aufnahme abgebucht. Als Mitglied werde ich 7 Tage vor Erneuerung der Mitgliedschaft über die automatische Verlängerung und Abbuchung informiert. Stornierungswünsche einer Verlängerung der Mitgliedschaft nach 1.Oktober können erst für das folgende Jahr berücksichtigt werden.
Bei Erreichen des 19. Lebensjahres werden Mini-Sender Mitgliedschaften nicht mehr verlängert und laufen automatisch aus. Eine Half- oder Full-Sender Mitgliedschaft ist für die Zukunft abzuschließen. Bei Erreichen des 31. Lebensjahres werden Half-Sender Mitgliedschaften nicht mehr verlängert und laufen automatisch aus. Eine Full-Sender Mitgliedschaft ist für die Zukunft abzuschließen.
Einwilligung in die Anfertigung und Nutzung von Bild- und Videoaufnahmen
Mit der Aufnahme in den Verein erteile ich meine ausdrückliche Zustimmung zur Anfertigung von Bildaufnahmen während Veranstaltungen des Vereins und sonstiger Tätigkeiten, die ich in meiner Eigenschaft als Mitglied des Vereins verrichte oder an welchen ich teilnehme. Zudem stimme ich der weiteren Nutzung dieser Bilder zum Zweck der Information der Öffentlichkeit über die Vereinstätigkeit zu. Die angefertigten Bildaufnahmen können vom Verein auf dessen Website, Social-Media-Kanälen und in Medien publiziert werden, wie auch an Partner weitergegeben werden. Aus dieser Einwilligung leite ich keine Rechte (z.B. Entgelt ab). Eine Widerrufung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft via E-Mail möglich und steht einer Kündigung der Mitgliedschaft zu 30.September des Vereinsjahres gleich. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen in Zukunft von jeder Verwendung ausgeschlossen bzw. von der Website entfernt. Diese Einwilligung wurde ausschließlich von Erwachsenen oder Erziehungsberechtigten für sich oder deren Kinder getätigt und ist somit auch für diese gültig.
Sicherheitshinweis Freeriden
Der Verein Freeride Academy Innsbruck weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Freeriden alpine Gefahren und damit einhergehende Unfälle & Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Bei allen Vereinstätigkeiten & Unternehmungen besteht ein Restrisiko, welches durch die jeweils Verantwortlichen der Tätigkeiten und Unternehmungen nach bestem Gewissen so gering wie möglich gehalten wird. Sicherheit für sämtliche Vereinsmitglieder ist unser oberstes Gebot! Trotzdem sind beim Freeriden wie bei jeder Outdoorsportart Unfälle & Verletzungen bis hin zum Tod niemals vollständig ausgeschlossen.
Verwendung personenbezogener Daten/ Datenschutzerklärung
Der Verein Freeride Academy Innsbruck ist Verantwortlicher für die dargelegten Datenverarbeitungstätigkeiten lt. Mitgliedschaftsantrag. Ich nehme zur Kenntnis, dass meine angegebenen personenbezogenen Daten auf vertraglicher Grundlage (Mitgliedschaft) innerhalb des Vereins elektronisch verarbeitet werden. Die Zwecke der Verarbeitung sind: organisatorische und fachliche Administration und finanzielle Abwicklung, Mitgliederverwaltung, Zusendung von Vereins- und Verbandsinformationen, Informationen zu vereinsrelevanten Veranstaltungen, sowie gegebenenfalls die Ablage im Vereinsarchiv von Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten können. Personenbezogene Daten finden vom Verein nur für die dargelegten Zwecke Verwendung. Die Daten werden so lange wie benötigt oder gesetzlich vorgeschrieben aufbewahrt. Meine Rechte im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften erstrecken sich auf das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und gegebenenfalls Widerspruch in die Verarbeitung. Des Weiteren habe ich als Mitglied ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde.
Weiters kann ich bei Abschluss einer Mitgliedschaft der Freeride Academy Innsbruck freiwillig und ungezwungen erlauben, meine Emailadresse(n) an deren Partner weiterzugeben, damit mich diese über tolle Angebote und Produkte informieren können. Ich kann diese Einwilligung jederzeit per E-Mail widerrufen.
Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen
Stornierungen müssen in schriftlicher Form (per E-Mail) erfolgen. Eine Stornierung wird erst durch die schriftliche Bestätigung durch die Freeride Academy Innsbruck verbindlich. Alle Stornierungs- und Erstattungsfälle erfolgen abzüglich Transaktionskosten des Zahlungsanbieters.
Stornierung von Events durch Teilnehmer ohne Angabe von Gründen
Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Anmeldung zu Events zu stornieren. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung von 100 % der gezahlten Teilnahmegebühr.
13 bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung von 50 % der gezahlten Teilnahmegebühr.
weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: keine Rückerstattung möglich.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich, vorausgesetzt dieser ist Vereinsmitglied.
Krankheit oder Verletzung
Sollte ein Teilnehmer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, erhält er gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Erstattung von Gruppen Coachings
Gruppen Coachings können aufgrund von Verletzung oder Erkrankung des Teilnehmers am jeweiligen Tag der Saison anteilsmäßig zurückerstattet werden. Dazu ist eine Vorweisung einer ärztlichen Bestätigung notwendig. Es kann kein Guthaben an Tagen in die kommende Saison übertragen werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten möglich, vorausgesetzt dieser ist Vereinsmitglied und hat die gleiche Könnensstufe, um in derselben Gruppe mitfahren zu können.
Absage oder Terminverschiebung durch die FAI
Die Freeride Academy behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei unvorhersehbaren Ereignissen wie schlechter Wetterlage, Lawinengefahr oder unzureichender Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
Im Falle einer Absage durch den Verein erhalten die Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollständig rückerstattet.
Bei einer Terminverschiebung haben Teilnehmer die Wahl zwischen der Teilnahme am Ersatztermin oder einer vollständigen Rückerstattung der gezahlten Gebühr.
Ausbildung Coaches
Alle Coaches, die im Einsatz der Gruppen Coachings aktiv in der Betreuung der Kinder eingesetzt werden, verfügen über eine alpine Ausbildung. Diese kann sein:
Zertifikat Alpinkurs, Schneesportinstruktor Freeride, Landesski- oder Snowboardlehrer, Diplomski- oder Snowboardlehrer, Ski- oder Snowboardführer wie auch Bergführer, Tourenführer, Hochtourenführer oder eine entsprechende gleichwertige Ausbildung, die in Österreich oder im Ausland erworben wurde. Die Verantwortung über Ausnahmen dazu obliegt dem Vereinsobmann Florian Orley, besonders betreffend mehrjährige Erfahrung als aktiver Freerider wie auch professionelle Athleten oder Ex-Athleten der „Freeride World Tour“ ohne zertifizierter alpinen Ausbildung. Ein mehrjährig erfahrener Freerider oder professioneller Athlet kann über weitaus mehr Wissen über alpine Gefahren und Gruppenführung verfügen als wenige Tage einer Ausbildung.
Haftung bei Unfällen
Es haftet der entsprechende Gruppenführer einer Gruppe zum Unfallzeitpunkt bei Vernachlässigung der Pflicht, Lawinenlageberichte zu berücksichtigen, mangelnde Risikoabschätzung (z.B. Ignorieren offensichtlicher Lawinengefahr) wie auch bei unzureichender Einweisung der Teilnehmer oder unzureichende Führung. In solch einem Fall muss die Pflichtverletzung ursächlich für den entstandenen Schaden sein. Ein mindestens fahrlässiges Verhalten des Gruppenführers muss nachweisbar sein. In Fällen in denen Gruppenführern keine Schuld nachgewiesen werden kann, wird nach den Konditionen der Vereinshaftpflichtversicherung vorgegangen. Diese können auf Anfrage von Mitgliedern eingesehen werden.
Dies gilt insbesondere für Mitfahrgelegenheiten im Vereinsbus, in privaten Kraftfahrzeugen von Coaches, Eltern oder anderen Vereinsmitgliedern. Der Verein übernimmt für Schäden, Unfälle oder sonstige Ereignisse, die sich im Zusammenhang mit solchen Transporten ereignen, keine Haftung.
Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen dem Verein oder einem seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Fahrer vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten im Zusammenhang mit der Organisation oder Durchführung solcher Fahrten nachgewiesen werden kann.
Versicherungsinformationen
Der Verein „Freeride Academy Innsbruck“ verfügt über eine Kollektiv-Vereins-Haftpflichtversicherung der Sport Austria (BSO) bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Diese Versicherung deckt Schäden im Rahmen der statutengemäßen Vereinstätigkeiten und Veranstaltungen des Vereins ab, einschließlich:
Personen- und Sachschäden sowie Mietsachschäden bis zu einer Summe von € 2.000.000.
Vermögensschäden, welche von Funktionären und Rechnungsprüfern verursacht werden, bis zu einer Summe von € 100.000.
Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen bis zu € 100.000 sowie an beweglichen gemieteten oder gepachteten Sachen bis zu € 1.500.
Schäden von Verbands- und Vereinsmitgliedern am Vereinseigentum bis zu einer Summe von € 400.
Der örtliche Geltungsbereich dieser Versicherung umfasst weltweit alle Länder außer den USA, Kanada und Australien.
Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführt wurden, Schäden durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen oder Luftfahrzeugen, sowie Schäden, die nicht im direkten Zusammenhang mit statutengemäßen Aktivitäten stehen.
Die Haftpflichtversicherung deckt ebenso die unentgeltliche, ehrenamtliche Tätigkeit der Vereinsfunktionäre und Rechnungsprüfer bei reinen Vermögensschäden ab, sofern keine andere Versicherung greift (Subsidiarität).
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen der Freeride Academy Innsbruck gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.